Ihr Kontakt zum Experten für Balkonkraftwerk und Stecker Solaranlage

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Inhaltsverzeichnis Balkonkraftwerk

Balkonkraftwerk Stecker Solar Einleitung

Aktuelle Mitteilung: Kürzlich wurde festgestellt, dass bei einigen Wechselrichter-Modellen verschiedener Hersteller ein wesentliches Bauteil (Relais) fehlt, das vorgeschrieben ist. Dieses Bauteil bietet eine zusätzliche Schutzfunktion zur Abschaltung des Wechselrichters (NA-Schutz) im Falle von Unregelmäßigkeiten. Infolgedessen erfüllen die betroffenen Wechselrichter nicht die erforderlichen Voraussetzungen für den Betrieb am Stromnetz. Die Betroffenen sollten die Geräte daher vom Netz nehmen, wie einige Hersteller unter Berufung auf die Bundesnetzagentur bekannt gegeben haben.

Es gibt unterschiedliche Vorgehensweisen für betroffene Kund:innen, abhängig vom Hersteller: Während die Firma Deye die Nachrüstung der betroffenen Geräte mit einem zusätzlichen Bauteil als Lösung vorsieht, tauschen andere Hersteller (wie zum Beispiel die Firmen Anker und Solovoltaik) ihre betroffenen Wechselrichter vollständig gegen solche mit dem vorgeschriebenen Relais aus.

Um festzustellen, ob der Wechselrichter Ihres Steckersolar-Gerätes betroffen ist, informieren Sie sich bitte bei den Herstellern. Betroffene können bei den entsprechenden Herstellern mittlerweile auch per E-Mail oder Kontaktformular die Hardware zur Nachrüstung bzw. den Austausch des Wechselrichters anfordern. Es besteht das Recht darauf, dass der Mangel kostenfrei behoben wird.

Weitere Informationen zur Marktüberwachung der Bundesnetzagentur finden Sie hier: www.bundesnetzagentur.de/marktueberwachung. Pressemitteilung (pdf / 178 KB)

Position des VDE: Vereinfachung von Stecker Solar gefordert

Expertinnen und Experten des VDE haben ein Positionspapier erarbeitet, um Installation und Betrieb von Mini-PV-Anlagen deutlich zu erleichtern. Mini-Energieerzeugungsanlagen sollen sich flächendeckend durchsetzen ohne Abstriche bei der Sicherheit zu machen. Der Schutzkontaktstecker kann unter bestimmter Voraussetzung geduldet werden.

Mit sogenannten Balkonkraftwerken und weiteren Mini-Energieerzeugungsanlagen (Mini-EAA) können Verbraucherinnen und Verbraucher eine gewisse Menge Strom selbst erzeugen, ihre Stromkosten reduzieren und einen Beitrag zur Energiewende leisten. Um die Verwendung von Mini-Energieerzeugungsanlagen deutlich zu vereinfachen, legt der VDE jetzt ein Positionspapier vor, das bereits seit vorigem Jahr ausgearbeitet wurde. VDE Chef Ansgar Hinz: „Die Grundlage für die elektrische Sicherheit der Anlagen bildet das VDE Vorschriftenwerk. Wir wollen mit den Vorschlägen zur Vereinfachung dazu beitragen, dass sich die Verwendung von Mini-Energieerzeugungsanlagen in der Zukunft flächendeckend durchsetzen kann, ohne dabei Abstriche bei der Sicherheit zu machen.“ In dem Positionspapier identifizieren Expertinnen und Experten des VDE fünf Punkte, von denen ausgehend das Regelwerk weiterentwickelt werden kann:

1. Einführung einer Bagatellgrenze bis 800 W

Auf europäischer Ebene wurde mit der Regulation for Generators (RFG) eine Bagatellgrenze bis 800 W eingeführt. Im Rahmen der europäischen Vereinheitlichung schlägt der VDE vor, diese Bagatellgrenze auch in Deutschland zu übernehmen. Somit wären Anlagen bis 800 W aus Sicht der Netzbetreiber nicht mehr als „netzrelevant“ anzusehen.

Damit einhergehend soll auch die Vornorm für Steckersolargeräte (VDE V 0126-95) an die 800 W Grenze angepasst werden und zum europäischen Standard ausgebaut werden. Diese Norm bietet Herstellern die Möglichkeit, steckerfertige Solargeräte als Gesamtsystem entwickeln und vertreiben zu können. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ermöglicht diese Norm, ein Balkonkraftwerk als geprüftes steckerfertiges Gesamtsystem kaufen zu können, denn bisher sind Balkonkraftwerke eine mitunter beliebige Zusammenstellung von Einzelkomponenten.


2. Mini-Energieerzeugungsanlagen dürfen an jedem Zählertyp verwendet werden

Eine weitere Forderung des VDE ist es, dass Mini-Energieerzeugungsanlagen bis zur Bagatellgrenze (also 800 W Systemgesamtleistung) an jedem Zählertypen verwendet werden dürfen. Zähler sollen im Rahmen der Bagatellgrenze auch rückwärtslaufen dürfen. Verbraucher, die mit Hilfe einer solchen Anlage Stromkosten sparen wollen, müssten so nicht bis zum von der Bundesregierung beschlossenen Wechsel des Stromzählers zum Smart Meter warten.


3. Vereinfachte Anmeldung und Inbetriebsetzung

Um die bürokratischen Hürden auf ein Minimum zu reduzieren, sollte es in Zukunft nur noch nötig sein, die Mini-Energieerzeugungsanlage bei der Bundesnetzagentur an- bzw. abzumelden oder Änderungen an der Anlage zu melden.


4. Duldung des Schutzkontaktsteckers als Steckvorrichtung für die Einspeisung bis 800 W

Grundsätzlich bevorzugt der VDE die Installation durch das Fachhandwerk, da nur so die Möglichkeit besteht, die Installation auf Tauglichkeit zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Um die flächendeckende Verwendung von Mini-Energieerzeugungsanlagen zu ermöglichen, spricht sich der VDE dafür aus, den Schutzkontaktstecker für die Einspeisung bis zu einer Systemgesamtleistungsgrenze von 800 W zu dulden.


5. Sicherheitsvorgaben für Mini-Energieerzeugungsanlagen

Final fordert der VDE von den Herstellern von steckerfertigen Mini-Energieerzeugungsanlagen, dass sie mögliche Risiken bei deren Verwendung transparent aufzeigen. Dies betrifft unter anderem die Beschreibung der sicheren Montage und Inbetriebnahme. Auch soll der Hersteller dazu verpflichtet werden, die elektrische Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten. Der VDE empfiehlt die Prüfung von Mini-Energieerzeugungsanlagen durch ein unabhängiges Prüfinstitut, damit der Kunde zu Hause ein sicheres Gerät in Betrieb nehmen kann.
Über den VDE

Der VDE, eine der größten Technologie-Organisationen Europas, steht seit mehr als 130 Jahren für Innovation und technologischen Fortschritt. Als einzige Organisation weltweit vereint der VDE dabei Wissenschaft, Standardisierung, Prüfung, Zertifizierung und Anwendungsberatung unter einem Dach. Das VDE Zeichen gilt seit mehr als 100 Jahren als Synonym für höchste Sicherheitsstandards und Verbraucherschutz.

Quelle: VDE (VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik und Informationstechnik e.V.) ist Frankfurt am Main. Mehr Informationen unter www.vde.com

VDE Positionspapier Balkonkraftwerk Januar 2023

Quelle: https://www.vde.com

VDE für Vereinfachung von Stecker Solar

Quelle: https://www.vde.com

Einfachere Regeln für Balkonkraftwerke in 2024

In naher Zukunft könnten für Steckersolar-Geräte im Rahmen des “Solarpakets I” der Bundesregierung vereinfachte Regeln gelten. Obwohl die entsprechenden Änderungen bereits vom Kabinett beschlossen wurden, sind sie derzeit noch nicht in Kraft. Die Verbraucherzentralen gehen davon aus, dass die Beschlüsse Anfang 2024, möglicherweise sogar im ersten Quartal, umgesetzt werden.

Die vorgesehenen Änderungen beinhalten:

  • Wegfall der Anmeldung beim Netzbetreiber,
  • vereinfachtes Anmeldeverfahren bei der Bundesnetzagentur,
  • schnellere Inbetriebnahme ohne das Warten auf einen möglichen Zählerwechsel,
  • Anhebung der Leistungsgrenze von 600 auf 800 Watt (AC) am Wechselrichter,
  • Einführung einer Grenze von 2.000 Watt für die angeschlossenen Module.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Anhebung der Leistungsgrenze nicht bedeutet, dass Steckersolar-Geräte zukünftig bis zu 2.000 Watt liefern dürfen. Die entscheidende Größe ist die Leistung des Wechselrichters. Obwohl gesetzlich die Grenze 2024 auf 800 Watt (AC) angehoben wird, müssen auch die Elektronormen geändert werden, bevor Geräte mit einer Leistung über 600 Watt (AC) in der Praxis genutzt werden können.

Die Freigabe des Schukosteckers wird ebenfalls diskutiert, und sowohl der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) als auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sprechen sich dafür aus. Diese Änderung ist jedoch noch nicht final beschlossen und umgesetzt.

Zusätzlich zum “Solarpaket I” hat das Bundeskabinett im September eine Gesetzesvorlage des Bundesjustizministeriums verabschiedet, die den Einsatz von Steckersolar-Geräten für Mieter und WEG-Bewohner erleichtern soll. Dieses Gesetz muss jedoch noch vom Bundestag verabschiedet werden.

Seit dem 1. Januar 2023 gelten für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent, was auch für Steckersolar-Geräte gilt.

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat klargestellt, dass Glasmodule von Steckersolar-Geräten bei typischer Nutzung nicht als Bauprodukte gelten, was Einschränkungen durch besondere Anforderungen bei Montagehöhen über 4 Metern beseitigt.

Was Steckersolar-Geräte sind und wie sie funktionieren, wird erläutert. Sie ermöglichen es, auf Balkonen, Terrassen oder Garagendächern eigenen Solarstrom zu erzeugen und aktiv zur Energiewende beizutragen. Dabei handelt es sich nicht um eine technische “Anlage”, sondern eher um ein stromerzeugendes Haushaltsgerät.

Die genaue Funktionsweise und Anwendungsbeispiele von Steckersolar-Geräten sind im Photovoltaik-Ratgeber beschrieben, der auch ein eigenes Kapitel zu diesem Thema enthält. Wichtige Fragen und Antworten zu Steckersolar sind in einer verlinkten FAQ verfügbar.

Ein Steckersolar-Gerät erzeugt mit einem Solarmodul elektrischen Strom aus Sonnenlicht, den ein Wechselrichter in “Haushaltsstrom” umwandelt. Dieser wird direkt mit einem vorhandenen Stromkreis in der Wohnung verbunden, indem man den Stecker in eine Steckdose steckt. Der erzeugte Strom fließt beispielsweise in die Steckdose am Balkon und von dort zu elektronischen Geräten in der Wohnung. Wenn der erzeugte Strom nicht ausreicht, wird zusätzlicher Strom vom Versorger aus dem Netz bezogen.

Es sei darauf hingewiesen, dass Steckersolar-Geräte ohne Netzanschluss keinen Strom produzieren. Im Camping oder im Schrebergarten können sogenannte “Inselsysteme” mit Batterien und speziellen Wechselrichtern verwendet werden.

Typischerweise bestehen Steckersolar-Geräte aus 1 oder 2 Standard-Solarmodulen und einem Wechselrichter, möglicherweise ergänzt durch weitere Bauteile je nach Ausstattung.

Welche Unterschiede bestehen im Vergleich zu einer Photovoltaikanlage?

Im Gegensatz zu Photovoltaikanlagen sind Steckersolar-Geräte erheblich kleiner und sind speziell für den Eigenanbau, die eigenständige Installation und direkte Nutzung durch Privatpersonen konzipiert. Die Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister können von den Nutzern selbst vorgenommen werden. Zudem lassen sich diese Mini-Solaranlagen leicht entfernen und an anderen Standorten weiterbetreiben, beispielsweise bei einem Umzug. Die Leistung solcher Geräte beträgt bis zu 600 Watt (Wechselrichterleistung).

Im Gegensatz dazu weisen Photovoltaikanlagen auf Privathäusern eine Leistung von 3 bis 20 Kilowatt peak (kWp) auf. Sie setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen, deren Installation und Wartung von einem Fachbetrieb übernommen werden müssen. Dieser ist auch für die erforderlichen technischen Anfragen und die Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber verantwortlich. Eine PV-Anlage ist fest installiert und erfordert erheblichen Aufwand, um sie zu entfernen und an einem anderen Gebäude neu zu installieren.

Einen Einblick in die Nutzung eines Steckersolar-Geräts sowie Erfahrungen von Besitzer:innen von Balkonkraftwerken finden Sie in diesem Video:

Ist ein Steckersolar-Gerät für meine Wohnung geeignet?

Generell eignet sich ein Steckersolar-Gerät für Wohnungen mit:

  • einem Balkon,
  • einer Terrasse,
  • einer Dachfläche über der Wohnung oder vor dem Fenster,
  • einem Garagendach oder
  • einer zur Sonne ausgerichteten Außenwandfläche.

Ein Steckersolar-Gerät ist im Vergleich zu einer Photovoltaikanlage erheblich kostengünstiger und daher auch für Geringverdienende erschwinglich.

Sie haben außerdem die Möglichkeit, ein Steckersolar-Gerät auf der Terrasse oder im Garten zu platzieren. Bei einem Umzug lässt sich das Gerät einfach mitnehmen.

Für Miet- und Eigentumswohnungen gilt: Wenn Sie das Solarmodul an der Balkonbrüstung oder der Hauswand anbringen wollen, müssen Vermieter:in oder Eigentumsgemeinschaft in der Regel zustimmen. Seit 2020 das Wohneigentumsgesetz (WEG) geändert wurde, ist hierfür keine Einstimmigkeit mehr nötig, sondern nur noch eine mehrheitliche Erlaubnis.

Beachten Sie, dass in besonderen Fällen Vorschriften des Denkmalschutzes dem Vorhaben entgegenstehen können:

  • Etwa wenn denkmalgeschützte Objekte in unmittelbarer Nähe sind oder
  • im denkmalgeschützten Ortskern oder
  • wenn bauaufsichtliche Vorschriften dem Vorhaben entgegenstehen. Stichwort: Überkopfverglasung.

Sind Balkonkraftwerke bzw. Steckersolar-Geräte sicher?

Die Sicherheit der Steckersolar-Geräte ist im Grunde genommen sehr hoch. Bis Ende 2021 waren bereits über 190.000 solcher Systeme in Deutschland in Betrieb, und es sind bisher keine Fälle von Sachschäden oder verletzten Personen bekannt geworden. Dies ist auf die ausgereifte Technologie zurückzuführen, die oft die gleichen Komponenten wie professionell installierte Photovoltaikanlagen verwendet. Es ist wichtig zu beachten, dass nur normgerechte und geprüfte Bauteile verwendet werden dürfen.

Selbst die laufende Diskussion über Wechselrichter, bei denen Hersteller ein Relais weggelassen haben, beeinträchtigt die grundlegende Sicherheit nicht. Fehlerhafte Geräte werden teilweise von den Anbietern zurückgerufen, ausgetauscht oder nachgerüstet. Auch bei fehlerhaften Geräten besteht im normalen Betrieb des Steckersolar-Gerätes praktisch kein Sicherheitsrisiko.

Die Sicherheit von Steckersolar-Geräten ist gewährleistet, wenn die verwendeten Modulwechselrichter die gleichen Anforderungen erfüllen wie Wechselrichter für größere Photovoltaikanlagen. Gemäß der Installationsnorm sollte außerdem eine Elektrofachkraft die Eignung des Stromkreises für die Einspeisung von Solarstrom überprüfen, insbesondere wenn Zweifel am Zustand der Elektroinstallation bestehen, etwa aufgrund des hohen Alters der Leitungen im Haus.

Es ist besonders wichtig, nur ein Steckersolar-Gerät pro Steckdose oder Stromkreis anzuschließen, da die Kopplung mehrerer Geräte über eine Mehrfachsteckdose gefährlich sein kann. Zudem dürfen die maximalen 600 Watt AC-Leistung nur einmal pro Stromzähler ausgeschöpft werden. In einem Einfamilienhaus mit einem Stromzähler sind nur 600 Watt erlaubt, während in einem Mehrfamilienhaus, in dem jede Wohnung einen eigenen Stromzähler hat, jeweils 600 Watt pro Wohnung genutzt werden dürfen.

Derzeit wird eine Produktnorm entwickelt, nach der die Geräte geprüft und zertifiziert werden können. Der DIN-Verbraucherrat und die Verbraucherzentrale sind an diesem Prozess beteiligt, und die Veröffentlichung der fertigen Produktnorm wird voraussichtlich Mitte 2024 erfolgen. Bis dahin können Sie sich beim Kauf an Sicherheitsstandards orientieren, wie sie beispielsweise von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) veröffentlicht wurden. Zudem sollten Sie die Anschluss- und Benutzungshinweise der Herstellerfirmen beachten, um das Solarmodul und den Wechselrichter sicher am vorgesehenen Montageort zu befestigen.

Wie groß sind Steckersolar-Geräte und welche Größe passt zu mir?

Unter Steckersolar-Geräten verstehen wir 1 bis 2 Solarmodule mit einem Wechselrichter, die an einen Stromkreis im Haushalt angeschlossen werden.

Diese können 1 bis 2 Standard-Solarmodule (im Format von etwa 1 x 1,70 Metern) aktueller Bauart umfassen. Derzeit hat ein solches Modul in der Regel eine Nennleistung zwischen 350 und 420 Watt.

Die genannten 600 Watt beziehen sich auf die Anschlussleistung des Wechselrichters auf der Stromnetz-Seite (AC). Die Nutzung von zwei Modulen mit je 340 Watt oder zwei Modulen mit jeweils 420 Watt ist ebenfalls gestattet, sofern die Anschlussleistung des Wechselrichters die Marke von 600 Watt nicht überschreitet.

Eine alternative Möglichkeit besteht darin, kleinere und leichtere Solarmodule zu verwenden, die sich beispielsweise leichter an Balkonbrüstungen befestigen lassen. Diese weisen eine Leistung von 50 bis 150 Watt auf, und je nach Modell können zwei bis vier Module an einen Modulwechselrichter angeschlossen werden.

Für optimale Eigenverbrauchszwecke, um möglichst viel Solarstrom selbst zu nutzen und eine Netzeinspeisung zu vermeiden, empfehlen wir eine Leistung im Bereich von 200 bis 400 Watt, üblicherweise entspricht das einem Standard-Solarmodul. Wenn Sie eine höhere Solarstromproduktion anstreben, sind auch zwei Standard-Solarmodule eine geeignete Option.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Steckersolar-Systeme mit höherer Leistung zu konfigurieren. Es gibt mittlerweile auch Systeme mit beispielsweise 2.400 Watt, deren Wechselrichter jedoch auf maximal 600 Watt begrenzt sein dürfen. Von dieser Konfiguration wird von den Verbraucherzentralen abgeraten, da trotz der hohen Kosten durch die Abregelung nur wenig Strom effektiv genutzt werden kann.

Um den Anforderungen der Normen und gesetzlichen Vorschriften gerecht zu werden, müssen Systeme mit höheren Modulleistungen als “richtige” PV-Anlagen ausgeführt werden, wobei die Begrenzung der Wechselrichterleistung aufgehoben ist. In diesem Fall ist jedoch zwingend eine Elektrofachkraft erforderlich, die sämtliche technischen Voraussetzungen des Stromanschlusses prüft, das Gerät installiert und beim Netzbetreiber anmeldet.

Der erhöhte Installationsaufwand, der bei großen Photovoltaikanlagen erforderlich ist, rechtfertigt sich finanziell in der Regel erst bei Anlagenleistungen von mehr als 3 Kilowatt.

Welchen Nutzen bietet ein Steckersolar-Gerät? Ist es eine lohnenswerte Investition für meine Bedürfnisse?

Mithilfe eines Steckersolar-Geräts kann praktisch jeder einen persönlichen Beitrag zur Energiewende leisten. Diese kompakten Solarsysteme erzeugen in der Regel ausreichend Strom, um an sonnigen Tagen einen bedeutenden Anteil des Grundbedarfs eines Haushalts zu decken.

Ein herkömmliches Solarmodul mit einer Leistung von 400 Watt, das beispielsweise schattenfrei senkrecht an einem Südbalkon montiert wurde, erzeugt ungefähr 280 Kilowattstunden Strom pro Jahr. Dies führt zu einer Reduzierung des Strombezugs um etwa 200 Kilowattstunden. Der individuelle Eigenverbrauch kann je nach direktem Verbrauch im Haushalt variieren.

Diese erzeugte Strommenge entspricht etwa dem jährlichen Verbrauch eines Kühlschranks und einer Spülmaschine in einem 2-Personen-Haushalt. Bei einem Strompreis von 35 Cent pro Kilowattstunde aus dem öffentlichen Netz ergibt sich in diesem Beispiel eine jährliche Einsparung von rund 70 Euro.

Ein Steckersolar-Gerät mit einem Standardmodul kostet normalerweise zwischen 350 und 600 Euro. Seit dem 1. Januar 2023 entfällt die Umsatzsteuer für diese Produkte.

Die Wirtschaftlichkeit eines Steckersolar-Geräts hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Anschaffungskosten, die Ausrichtung und Neigung des Moduls sowie der aktuelle Strompreis des Versorgers. Besonders sinnvoll ist die senkrechte Montage an der Außenseite einer Balkonbrüstung, die verschattungsfrei zwischen Südwest und Südost ausgerichtet ist. Die vertikale Anordnung reduziert im Sommer die wenig nutzbaren Erzeugungsspitzen und erhöht im Winterhalbjahr die nutzbaren Erträge. Höchste Jahreserträge können durch ein Modul mit 30 Grad Neigung nach Süden erzielt werden. Oft werden auch für eine hohe Eigennutzung zwei Module in flacher West- und Ostausrichtung miteinander kombiniert, beispielsweise auf dem Flachdach einer Garage.

Für einen Standort mit durchschnittlicher Sonnenscheindauer in Deutschland können Sie die Wirtschaftlichkeit eines Steckersolar-Geräts mit dem Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin abschätzen.

Die Verwendung eines Steckersolar-Geräts reduziert nicht nur Ihre Stromrechnung, sondern trägt auch dazu bei, der Umwelt Gutes zu tun: Das Mini-Solarsystem spart etwa 2,5 Tonnen CO2-Ausstoß in 20 Jahren.

Ungünstige Montageorte sind:

  • Hinter der Balkonbrüstung in der Balkonnische.
  • An der Wand unter dem Balkon des darüber liegenden Stockwerks.
  • Plätze mit hoher Verschattung, beispielsweise durch Bäume, Laternenmasten oder Nachbargebäude.

Durch eine dauerhafte, auch nur teilweise Verschattung oder Verschmutzung der Module kann es zu Ertragsminderungen kommen, die sich deutlich stärker auswirken als bei einer großen Photovoltaikanlage. Daher ist es ratsam, Ihr Modul regelmäßig zu überprüfen und von Schmutz zu befreien.

Welche Förderungen gibt es für ein Balkonkraftwerk?

Immer mehr Gemeinden, Landkreise, einzelne Bundesländer und Regionalverbände gewähren Zuschüsse für Steckersolar-Geräte. Zudem erleichtern Netzbetreiber und Stromversorger zunehmend die Anmeldung und fördern die Nutzung, indem sie diese Systeme nicht behindern oder sogar aktiv bewerben. Dennoch ist Vorsicht geboten: Oft legen Förderbedingungen spezifische Anforderungen fest, wie beispielsweise den Einsatz einer bestimmten Einspeisesteckdose, die Überprüfung der Elektroinstallation durch einen Elektriker oder die Übernahme von Installationskosten für die Installation eines neuen Zählers. Um mögliche Probleme mit der Förderung zu vermeiden, müssen diese Punkte zwingend beachtet werden.

Steckersolar-Geräte gelten als Anlagen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) und haben theoretisch Anspruch auf Einspeisevergütung. Allerdings verlangen fast alle Netzbetreiber bei der Anmeldung den Verzicht auf diese Vergütung. Wenn ein Steckersolar-Gerät beispielsweise jährlich 500 Kilowattstunden Strom erzeugt, von denen 150 Kilowattstunden ins Netz eingespeist werden, würde dies eine Einspeisevergütung von rund 12 Euro pro Jahr bedeuten. Die Verbraucherzentralen setzen sich dafür ein, dass Betreiber von Steckersolar-Geräten die gesetzlich festgelegte Vergütung auch von den Netzbetreibern erhalten sollten.

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Maryana / stock.adobe.com

Wo muss ich meine Stecker Solaranlage anmelden?

Alle netzgekoppelten Energieerzeugungsanlagen müssen, unabhängig von ihrer Leistung, beim örtlichen Netzbetreiber registriert werden. Die Erlaubnis zum Betrieb hängt jedoch nicht von dieser Meldung ab. Diese Anforderung wurde in die entsprechende Vorschrift (Anwendungsregel VDE-AR-N 4105) aufgenommen. Für Erzeuger mit einer Leistung von bis zu 600 Watt AC, einschließlich Steckersolar-Geräte gemäß unserer Definition, ist eine vereinfachte Anmeldung vorgesehen. Immerhin ist es nicht zwingend erforderlich, dass eine Elektrofachkraft dieses Formular ausfüllt; Sie können dies selbst tun, wenn Sie ein Steckersolar-Gerät verwenden möchten.

Viele Netzbetreiber stellen die vereinfachten Formulare auf ihren Websites zur Verfügung, während einige sie auf Anfrage versenden. Einige bieten sogar eine besonders bequeme Online-Anmeldung an. Der Anmeldung müssen Sie ein Datenblatt des verwendeten Wechselrichters beifügen, das die Konformitätserklärung enthält und zeigt, dass das Gerät die Voraussetzungen für den Netzanschluss erfüllt.

Einige Anbieter von Balkon-Modulen bieten Unterstützung bei der Anmeldung an.

Obwohl umstritten ist, ob Steckersolar-Geräte überhaupt als “Anlagen” betrachtet werden können, insbesondere wenn diese Systeme nicht fest angeschlossen, sondern wie Haushaltsgeräte über einen Stecker mit dem Stromkreis verbunden sind, fordert auch die Bundesnetzagentur eine zweite Anmeldung im Marktstammdatenregister.

Da auch ein Steckersolar-Gerät formell als netzgekoppelte PV-Anlage betrachtet wird, sind entsprechende Anmeldungen erforderlich. Ohne Registrierung im Marktstammdatenregister besteht die Möglichkeit einer Geldbuße.

Beachten Sie: Falls Sie bereits eine Photovoltaikanlage auf dem Dach haben, die älter als 12 Monate ist und deren erzeugter Strom teilweise im Haushalt genutzt wird, wird das Steckersolar-Gerät als zusätzliche neue Anlage betrachtet. Falls es nicht auf demselben Dach installiert wird (mit gleicher Ausrichtung und Neigung), wird der Netzbetreiber wahrscheinlich einen zusätzlichen Zähler verlangen. Unter solchen Umständen könnte der Betrieb des Steckersolar-Geräts unwirtschaftlich sein. Nur wenn die Dachanlage jünger als 12 Monate ist (das Datum der Inbetriebnahme ist maßgeblich), kann das Steckersolar-Gerät als Erweiterung der bestehenden Anlage beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister nachgemeldet werden.

Aktuell sind daher zwei separate Anmeldungen erforderlich: eine beim örtlichen Stromnetzbetreiber und eine weitere bei der Bundesnetzagentur. Es ist entscheidend, bei beiden Anmeldungen dieselben technischen Daten zu verwenden, darunter die Leistung oder das Inbetriebnahmedatum. Diese Konsistenz ist wichtig, da die Daten im Hintergrund miteinander abgeglichen werden.

Wird ein neuer Zähler im Zählerschrank benötigt?

Obwohl Steckersolar-Geräte primär für den Eigenverbrauch konzipiert sind und nicht für die Einspeisung ins Netz vorgesehen sind, besteht die Möglichkeit, dass Strom ins Netz zurückfließt. Technisch stellt dies kein Problem dar und ist erlaubt, vorausgesetzt, es werden Wechselrichter verwendet, die den normativen Anforderungen entsprechen.

Es kann jedoch vorkommen, dass herkömmliche Stromzähler mit mechanischen Drehscheiben, auch als „Ferraris-Zähler“ bekannt, rückwärts laufen, wenn das Steckersolar-Gerät in Betrieb ist. In solchen Fällen tauscht der Netzbetreiber den herkömmlichen Zähler gegen einen modernen elektronischen Zähler aus, der auch als moderne Messeinrichtung (mME) bezeichnet wird.

Diese elektronischen Zähler existieren in zwei Varianten: Einrichtungszähler erfassen weiterhin nur den Strombezug und zählen nicht rückwärts, wenn Strom ins Netz zurückgespeist wird. Diese Art von Zähler erfasst keine (geringe) Überschusseinspeisung.

Die zweite Option ist ein Zweirichtungszähler, der technisch identisch ist, aber so programmiert ist, dass er beide Zählrichtungen – den Strombezug aus dem Netz und die Rückspeisung ins Netz – getrennt erfasst und anzeigt. Solche Zähler kommen auch bei Photovoltaikanlagen mit Überschusseinspeisung zum Einsatz.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben plant der Gesetzgeber, im Rahmen des sogenannten Smart-Meter-Rollouts in den nächsten Jahren alle Stromzähler in Deutschland durch moderne Messeinrichtungen zu ersetzen.

Wenn der Netzbetreiber den alten Zähler gegen eine moderne Messeinrichtung austauscht, darf er dafür keine zusätzlichen Kosten berechnen. Das Messstellenbetriebsgesetz schreibt vor, dass die Kosten für den Ein- und Ausbau von Zählern bereits im jährlichen Messpreis enthalten sein müssen. Viele Netzbetreiber zeigen sich bereits bei der Anmeldung eines Steckersolar-Geräts bereit, auf separate Kosten für den Zählerverwechsel zu verzichten.

Mit dem Einbau einer modernen Messeinrichtung können die jährlichen Messkosten jedoch bis zum gesetzlichen Höchstwert von 20 Euro pro Jahr ansteigen.

Es ist wichtig sicherzustellen, dass Ihr gewählter Stromlieferant oder Grundversorger die Messkosten nicht doppelt abrechnet und bereits im Grundpreis für den Strombezug berücksichtigt. Unabhängig davon, an welcher Steckdose (Stromphase) das Steckersolar-Gerät angeschlossen ist, werden alle Stromzähler in Deutschland „saldieren“, indem sie den Strom über alle Phasen zusammenzählen. Somit wird der Stromzähler nicht erfasst, wenn das Steckersolar-Gerät an Phase 1 angeschlossen ist und ein Haushaltsgerät den Strom auf Phase 2 benötigt, da sich Erzeugung und Verbrauch ausgleichen.

Was sollte beim Kauf einer Stecker Solaranlage beachtet werden?

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass der im Gerät integrierte Wechselrichter eine Konformitätserklärung gemäß VDE AR 4105 aufweist, da er sonst nicht am Stromnetz betrieben werden darf. Beachten Sie zudem, dass der Wechselrichter auf eine maximale Ausgangsleistung (AC-Leistung) von 600 Watt begrenzt ist. Die Solarmodule können eine höhere Leistung haben, jedoch ist derzeit (noch) eine Wechselrichterleistung von 800 Watt nicht erlaubt, es sei denn, die Geräte enthalten eine aktuelle Drosselung auf 600 Watt.

In einigen Fällen werden Geräte von Unternehmen angeboten, die beispielsweise offene Kabelenden ohne Anschlussstecker haben. Wenn Sie ein solches Produkt erwerben, müssen Sie offensichtlich den Stecker selbst montieren.

Dadurch übertragen Herstellerfirmen die Verantwortung für die Fertigstellung des Produkts auf ihre Kunden. Dies darf jedoch rechtlich nur von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden, nicht von jemandem ohne entsprechende Fachkenntnisse. Gleiches gilt auch für den Austausch einer Steckdose, der formell von einer Elektrofachkraft vorgenommen werden sollte.

Die Verbraucherzentralen empfehlen beim Kauf darauf zu achten, dass Herstellerfirmen für das Steckersolar-Gerät den DGS-Sicherheitsstandard (DGS 0001:2023-01) einhalten. Eine Produktnorm für Steckersolar-Geräte wird voraussichtlich Mitte 2024 vorliegen und wird derzeit erarbeitet.

Mini-Solarsysteme, auch als Balkonkraftwerke bezeichnet, können teilweise beim örtlichen Photovoltaik-Fachhandel erworben werden. Die meisten Angebote finden sich jedoch im spezialisierten Onlinehandel. Aktuelle Marktübersichten dazu sind derzeit auf folgenden Internetseiten verfügbar:

Inzwischen gibt es auch Angebote bei Discountern oder Elektronikmärkten. Einige dieser Angebote sind möglicherweise preisgünstiger, enthalten jedoch auch kleinere Solarmodule, was zu einer geringeren Stromerzeugung im Vergleich zu einem Standardmodul mit etwa 400 Watt (peak) führen kann. Achten Sie darauf, dass die Angebote technisch vollständig sind und beispielsweise auch die Unterkonstruktion enthalten ist.

Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie das Gerät eigenständig anschließen und in Betrieb nehmen. In einigen Regionen bieten Selbstbauworkshops Unterstützung an, die beispielsweise von lokalen Energiegenossenschaften oder anderen Initiativen durchgeführt werden und Menschen aus der Nachbarschaft helfen, die bereits eigene Erfahrungen mit Steckersolar-Geräten gesammelt haben.

Checkliste für Stecker Solar

  1. Bieten die lokalen Bedingungen eine geeignete Umgebung für die Installation eines Steckersolar-Gerätes? Ist ausreichend Sonneneinstrahlung vorhanden?
  2. Ist der vorgesehene Montageort auf dem neuesten Stand der Technik, ebenso wie die Steckdose und der Stromkreis?
  3. Haben Vermieter:in oder Eigentümergemeinschaft ihre Zustimmung gegeben?
  4. Existieren eventuelle bau- oder satzungsrechtliche Beschränkungen, beispielsweise aufgrund von Denkmalschutzvorschriften in einem historischen Ortskern?
  5. Welche Anforderungen werden sowohl vom Netzbetreiber als auch potenziellen Fördergebern gestellt?
  6. Entspricht das ausgewählte Angebot allen erforderlichen Kriterien, einschließlich Technik, Preis-Leistungs-Verhältnis, Lieferung, Montage und Anschluss sowie dem DGS-Sicherheitsstandard bzw. der zukünftigen Gerätenorm?
  7. Haben Sie das Monitoring berücksichtigt, um die Leistung regelmäßig zu überprüfen?
  8. Stehen Fachleute oder eine örtliche Selbstbaugruppe zur Verfügung, bei denen Sie im Zweifelsfall Rat einholen können?
  9. Sind alle Schritte für die Anmeldung und einen möglichen Zählertausch klar geregelt?

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