Residieren Sie in Bayern und erwägen den Erwerb einer Solaranlage? Oder sind Sie bereits stolzer Eigentümer einer Photovoltaikanlage und streben nach einer Erweiterung? Das Land Bayern unterstützt Sie dabei. Entdecken Sie mit uns, wie auch Sie von den derzeitigen Fördermöglichkeiten für Photovoltaik profitieren können.
Förderung der Stadt Erlangen
Falls Sie in Erlangen ansässig sind, haben Sie das Glück, denn die Stadt Erlangen unterstützt sowohl die Installation neuer Photovoltaik-Anlagen als auch die Erweiterung bestehender Anlagen finanziell. Zusätzlich dazu fördert die Stadt auch Batteriespeicher, die in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen genutzt werden.
Die beantragbaren Zuschüsse sehen wie folgt aus:
- 150 Euro pro Kilowattpeak (kWp) für PV-Anlagen mit einer Leistung zwischen 1 und 30 kWp, bis zu einem Höchstbetrag von 4.500 Euro.
- 75 Euro pro kWp für den Leistungsanteil zwischen 31 und 100 kWp, bis zu einem Maximalbetrag von 5.250 Euro.
- 150 Euro pro Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität für Batteriespeicher, bis zu einem Höchstbetrag von 1.050 Euro.
Detaillierte Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der offiziellen Webseite der Stadt Erlangen.
Fördermaßnahmen in München
Auch in München gibt es derzeit ein interessantes Förderprogramm: Seit Ende Juli 2022 ist das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) aktiv.
Dieses Programm unterstützt nicht nur die energetische Sanierung von Gebäuden, sondern auch den Einbau von solarthermischen Anlagen, Wärmepumpen sowie die Installation von netzgekoppelten und steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen. Es ist zu beachten, dass die Fördersätze ab Juli 2023 alle sechs Monate sinken. Für Photovoltaik gelten derzeit folgende Förderbeträge:
- Netzgekoppelte PV-Anlagen auf Wohngebäuden: 300 Euro pro Kilowattpeak (kWp) Leistung
- Zuschlag für Anlagen auf denkmalgeschützten Häusern und dachintegrierte Anlagen: 400 Euro pro kWp Leistung
- Zuschlag beim Kauf von Glas-Glas-Modulen: 50 Euro pro kWp Leistung
- Zuschlag bei Kombination mit einem Gründach: 100 Euro pro kWp Leistung
Seit 2023 schreibt die Bayerische Bauordnung vor, dass auf Neubauten von Nichtwohngebäuden eine Photovoltaik-Anlage installiert werden muss. Aus diesem Grund fördert das FKG-Programm nur noch Photovoltaik-Anlagen, deren geplanter Flächenbedarf bzw. geplante Leistung von den neuen gesetzlichen Vorgaben nicht betroffen ist.
Die Förderrichtlinien enthalten weitere Informationen zu den Förderbedingungen. Einen Antrag auf Förderung können Sie ausschließlich online über ein Förderportal einreichen. Nach Erhalt einer E-Mail, die die Reservierung von Fördermitteln bestätigt, können Sie einen Kaufvertrag abschließen.
Förderung für Solarenergie in Augsburg
Augsburg gewährt im Rahmen des “Augsburger Solarförderprogramms” ab dem 29. September 2023 finanzielle Unterstützung von bis zu 500 € pro Anlage für Photovoltaikanlagen. Dabei werden sowohl Steckersolargeräte als auch PV-Anlagen und -Erweiterungen sowie Solarthermie-Anlagen gefördert. Antragsberechtigt sind sowohl natürliche als auch juristische Personen, mit Ausnahme von Einrichtungen des Bundes und Landes sowie kommunalen Verbänden und Körperschaften. Die Förderung erfolgt gemäß folgender Kriterien:
- PV-Anlagen ab 1,0 kWp Leistung: 500 € pro Anlage
- Erweiterungen von PV-Anlagen ab 3,0 kWp Leistung: 500 € pro Erweiterung
Zusätzlich werden im Rahmen der Bonusförderung “Nachhaltige Flächennutzung” bestimmte Projekte mit weiteren 100 € pro kWp (maximal 500 €) belohnt. Dazu gehören:
- Vollbelegung der Dachfläche
- Solaranlagen in Kombination mit Dachbegrünung
- Solaranlagen an Außenwänden
- Kombination von Photovoltaik und Solarthermie
Die Fördermittel werden über einen Zeitraum von drei Jahren verteilt, wobei im Jahr 2023 100.000 € im Fördertopf liegen und in den Jahren 2024 und 2025 jeweils 200.000 € zur Verfügung stehen. Die Förderung soll somit im Jahr 2025 auslaufen.
Weitere Informationen können den Förderrichtlinien auf der Website des Förderprogramms entnommen werden.
Weitere Fördermöglichkeiten
Um die Kosten für Ihre Anlage, Ihren Speicher oder das Paket aus Solaranlage mit Speicher zu reduzieren, besteht die Möglichkeit, von den zinsgünstigen Angeboten der KfW Bank Gebrauch zu machen. Hierbei ist besonders der Erneuerbare Energien Kredit (Standard KfW 270) hervorzuheben.
Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten der KfW im Bereich Photovoltaik finden Sie auch in diesem Artikel.
Wenn Ihre Stromerzeugung Ihren persönlichen Stromverbrauch übersteigt, bietet sich die Chance, durch die gesetzliche Einspeisevergütung zusätzliche Einnahmen zu generieren. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie bereits über einen Stromspeicher verfügen und Ihre Anlage an das öffentliche Netz angeschlossen ist. In diesem Fall erhalten Sie eine finanzielle Entschädigung für jede eingespeiste Kilowattstunde. Detaillierte Informationen zur Einspeisevergütung sowie die aktuellen Vergütungssätze finden Sie hier.
Einige Energieversorgungsunternehmen unterstützen ihre Kunden bei der Investition in Solarstrom, indem sie Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher fördern. Manchmal gewähren sie auch einen Zuschuss zur Einspeisevergütung. Daher ist es ratsam, die Websites Ihrer lokalen Stromversorger zu konsultieren.
Die gute Nachricht: Alle genannten Fördermöglichkeiten können parallel genutzt werden, einschließlich der PV-Speicher-Förderung der Bayerischen Landesregierung. Letztere unterliegt lediglich der Einschränkung, dass gleichzeitig keine weiteren Zuschüsse aus Mitteln des Landes Bayern in Anspruch genommen werden können.
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