Geförderte Beratung & Installation für Photovoltaik, Mieterstrom & Steckersolar
Ihr Kontakt zum Experten: Dr.-Ing. Marco Bobinger (Elektrofachbetrieb mit Berechtigung zum Anschließen & Anmelden von Photovoltaik-Anlagen, Sachverständiger, Mitglied HWK Schwaben, Mitglied VDE Bezirk München)
Email: info@pvcarport24.de Telefon: +49 15566312465 Adresse: Am Burgfeld 5, 86695 Nordendorf
Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) für PV Anlagen
Förderung Solar und Photovoltaik für München
Förderpause für FKG-Einzelmaßnahmen beendet
Die Beantragung von Einzelmaßnahmen ist ab dem 07. Mai 2024 wieder möglich.
Mit dem 07.05.2024 sind Fördermaßnahmen für die Säulen „Heizungstausch“ und „Effizienzmaßnahmen“ (vorher: „Einzelmaßnahmen“) wieder in Kraft getreten und können seitdem über das Förderportal beantragt werden.
Der Fördersatz für alle Einzelmaßnahmen wird maximal 15 % der förderfähigen Kosten betragen, welcher aufstockend zur Bundesförderung effiziente Gebäude gewährt wird. Die grundlegende Förderbedingung „Antrag vor Auftrag“ bleibt im FKG unverändert erhalten.
Alle wichtige Informationen sind in der Förderrichtlinie zusammengefasst.
Förderprojekte für „Einzelmaßnahmen“, die vor dem 07.05.2024 angelegt wurden und sich im „Entwurf-Status“ können nicht eingereicht werden. Sie müssen bitte ein neues Förderprojekt anlegen, damit eine Einreichung des Förderantrags funktioniert.
Förderfähige FKG Maßnahmen Photovoltaik
- Photovoltaik Beratung
- Photovoltaikanlagen
- Mieterstrom bzw. Direktverkauf
- Stecker-Solargeräte (auch für Mieter*innen)
Fördermöglichkeiten Photovoltaik
Quelle: Landeshauptstadt München Referat für Klima- und Umweltschutz, E-Mail: fkg.rku@muenchen.de, Internet: www.muenchen.de/fkg
Münchner Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude
Richtlinienheft gültig ab 07.05.2024, Quelle: Landeshauptstadt München Referat für Klima- und Umweltschutz
Checkliste Photovoltaikberatung
Quelle: Landeshauptstadt München Referat für Klima- und Umweltschutz
Weitere Dokumente zur Photovoltaik Förderung der Stadt München
Quelle: Landeshauptstadt München Referat für Klima- und Umweltschutz
Quelle: Landeshauptstadt München Referat für Klima- und Umweltschutz
Quelle: Landeshauptstadt München Referat für Klima- und Umweltschutz
Quelle: Landeshauptstadt München Referat für Klima- und Umweltschutz
FKG - Bereich Photovoltaik Förderung
Quelle: Landeshauptstadt München Referat für Klima- und Umweltschutz, FKG Richtlinienheft, Stand Mai 2024.
FKG - Anlagenleistung
FKG - Fixkosten
Speicher [kWh] @15kWp EZA & 15MWh Verbrauch | Autarkiequote | Eigenverbrauchsquote | Gesamtinvestition | Rendite | Amortisationszeit | Stromgestehungskosten | Stromkostenersparnis 1. Jahr |
---|---|---|---|---|---|---|---|
0 | 31,5% | 26,3% | 26.668,00€ | 7,60% | 10,60 | 0,167 € | 1.415,00 € |
5 | 43,7% | 37,8% | 29.568,00 | 8,50% | 10,00 | 0,185 € | 1.969,00 € |
10 | 52,5% | 45,8% | 32.468,00 | 8,70% | 9,90 | 0,203 € | 2.361,00 € |
15 | 59,6% | 52,5% | 35.368,00 | 8,60% | 10,00 | 0,221 € | 2.682,00 € |
20 | 64,2% | 56,7% | 38.268,00 | 8,20% | 10,40 | 0,239 € | 2.888,00 € |
30 | 67,2% | 59,5% | 44.068,00 | 6,70% | 11,50 | 0,275 € | 3.024,00 € |
40 | 68,0% | 60,2% | 49.868,00 | 5,30% | 12,80 | 0,311 € | 3.061,00 € |
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Münchner Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude
Was ist das Münchner Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude?
Das Münchner Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude unterstützt die Installation und Erweiterung von Photovoltaikanlagen sowie Stecker-Solar-Geräten, um den Ausbau erneuerbarer Energien und die Klimaneutralität zu fördern.
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in München.
- Eigentümer*innen von Gebäuden oder Bevollmächtigte.
Welche Arten von Förderungen gibt es?
- Photovoltaik Planung und Beratung
- Förderung Anlagenleistung: Grundförderung und Zuschläge basierend auf dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und der Anlagengröße.
- Förderung Fixkosten: Pauschale Grundförderung und Zuschläge für bestimmte Leistungsgrenzen.
- Mieterstrom bzw. Direktverkauf: Förderung von Zähler- und Sicherheitssystemen für Mieterstromprojekte.
- Stecker-Solar-Geräte (PV-Balkonmodule): Förderung des Kaufs und der Installation kleiner Photovoltaikanlagen bis 800 Wp je Wohneinheit.
Wie werden die Fördersätze berechnet?
- Anlagenleistung: Zeitlich degressiv, basierend auf dem EEG-Inbetriebnahmedatum.
- Fixkosten: Pauschale Förderung plus Zuschläge für Messwandler und Direktvermarktungspflichten.
- Stecker-Solar-Geräte: 0,40 € je Wp, maximal 50 % der Investitionskosten. Für München-Pass-Inhaber*innen 0,50 € je Wp.
Was sind die Zuschläge zur Grundförderung?
- Bauwerksintegrierte Photovoltaik und/oder Denkmalschutzauflagen
- Kombination Photovoltaik und Gründach
- Einsatz von Glas-Glas-Modulen
Was sind die technischen Anforderungen?
- Verwendung geprüfter Photovoltaik-Module.
- Fachgerechte und sichere Inbetriebnahme.
- Einhaltung der technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers.
Welche Unterlagen sind für den Verwendungsnachweis erforderlich?
- Einverständniserklärung der Gebäudeeigentümer*innen (falls erforderlich).
- Rechnungen über Material und Montage.
- Nachweis des EEG-Inbetriebnahmedatums von der Bundesnetzagentur.
- Weitere spezifische Formblätter und Nachweise je nach Förderungsart.
Welche Ausschlusskriterien gibt es?
- Gebrauchte PV-Anlagen.
- Reine Freiflächenanlagen.
Wie läuft der Antragsprozess ab?
- Einreichung des FKG-Antrags über das städtische Förderportal.
- Bestätigung der Mittelreservierung und Auftragsvergabe durch die antragstellende Person.
- Fertigstellung und Einreichung des Verwendungsnachweises innerhalb eines Jahres.
- Prüfung des Verwendungsnachweises durch das Referat für Klima- und Umweltschutz.
FKG - Quellen & Neuigkeiten zur Photovoltaik Förderung
- Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude – Stadt München
- Klimaneutrale Gebäude: Förderpause des Programms aufgehoben, Veröffentlicht am 06.05.2024
- Kommunaler Wärmeplan für München verabschiedet
- Steckbare PV-Anlagen: Solarstrom vom Balkon
Die Angaben in diesem Artikel wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Nutzung der Inhalte entstehen, wird ausgeschlossen. Nutzer sind angehalten, eigenständig die Richtigkeit der Informationen zu überprüfen und bei Bedarf professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.