Solarpflicht Parkplatz
Solarpflicht Parkplatz in Baden Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
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Warum gibt es eine Solar Pflicht für Parkplätze?
Die Einführung der Solarpflicht für Parkplätze zielt darauf ab, den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Diese Verpflichtung, die auch als Photovoltaik- oder Gewerbepflicht für Solaranlagen bekannt ist, bezieht sich hauptsächlich auf Dächer und Parkplätze. Diese bieten umfangreiche Flächen für Solarpanels, um möglichst viel Energie zu erzeugen. Das Hauptziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung zu erhöhen und den Ausbau der Solarenergie zu beschleunigen. Zusätzlich unterstützt die Pflicht das Ziel der Bundesregierung zur Treibhausgasneutralität bis 2045. Dies bedeutet, dass eine Balance zwischen den emittierten und abgebauten Treibhausgasen erreicht wird, was eine “Netto-Null”-Emission zur Folge hat.
Photovoltaik bzw. Solar Pflicht für Parkplätze zusammengefasst:
Betroffen von der Solarpflicht sind vor allem neu errichtete, offene Parkflächen mit einer Mindestanzahl von 35 bis 100 Parkplätzen, abhängig vom Bundesland. Diese Flächen müssen für die Installation von Solaranlagen geeignet sein, wobei die Kriterien für die Eignung je nach Bundesland variieren. Erfüllen Parkplätze diese Kriterien, so ist die Installation einer Photovoltaik-Anlage verpflichtend. In einigen Bundesländern ist alternativ die Montage einer solarthermischen Anlage erlaubt.
Die spezifischen Vorschriften zur Solarpflicht unterscheiden sich je nach Bundesland. In Baden-Württemberg, beispielsweise, müssen seit dem 1. Januar 2022 neu errichtete Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen und geeigneter Fläche mit Solarpanels bestückt werden. In Nordrhein-Westfalen gilt Ähnliches für Parkplätze von Nicht-Wohngebäuden oder Gewerbeflächen, während in Rheinland-Pfalz Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen ab 2023 betroffen sind. Schleswig-Holstein verlangt die Installation von Solaranlagen auf Parkplätzen mit mehr als 100 Stellplätzen, die nach dem 1. Januar 2023 gebaut werden. In anderen Bundesländern, wie Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg und Niedersachsen, liegt der Fokus eher auf Wohn- und Gewerbegebäuden und nicht auf Parkplätzen.
In einigen Bundesländern gibt es noch keine Solarpflicht, doch gemäß dem Koalitionsvertrag sollen zumindest Dachflächen für Photovoltaik-Anlagen genutzt werden. Dies wird für neue Gewerbebauten verpflichtend und für neue Privatbauten zur Regel.
Zusammengefasst leistet die Solarpflicht einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität, indem sie die Nutzung erneuerbarer Energien verstärkt und somit den Anteil an erneuerbaren Energien in der Gesamtstromproduktion steigert. Parkplätze mit Solaranlagen unterstützen direkt eine nachhaltige Mobilität und ergänzen Maßnahmen wie digitales Parkraummanagement, das zur Reduzierung von Flächenversiegelung, Luftverschmutzung und Müll beiträgt.
Land | In Kraft | Ab … Stellplätzen |
---|---|---|
Baden-Württemberg | Januar 2022 | 35 |
Nordrhein-Westfalen | Januar 2022 | 35 |
Niedersachsen | Januar 2023 | 50 |
Hessen | November 2022 | 50 |
Schleswig-Holstein | Januar 2023 | 100 |
Rheinland-Pfalz | Januar 2023 | 50 |
Solarpflicht Parkplätze in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg wurde durch eine Erweiterung des Klimaschutzgesetzes ab dem 1. Januar 2022 eine verbindliche Regelung zur Installation von Solaranlagen eingeführt. Diese Regelung betrifft alle neu errichteten offenen Parkplätze mit mehr als 35 Parkplätzen, sofern der Bauantrag nach dem 1. Januar 2022 gestellt wurde. Diese Parkplätze müssen mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet sein, wobei die Parkplatzfläche bestimmte Kriterien für die Nutzung von Solarenergie erfüllen muss. Die Voraussetzungen in Baden-Württemberg für eine solche Eignung sind klar definiert: Parkplätze, die ausschließlich für Personenkraftwagen bestimmt sind, deren Neigung maximal 10 Grad beträgt und die mindestens vier nebeneinander liegende Stellplätze aufweisen, gelten als geeignet. Sobald diese Bedingungen erfüllt sind, ist es notwendig, mindestens 60 Prozent der Parkfläche mit Photovoltaik-Modulen zu bedecken. Alternativ kann die Solaranlage auch auf einem nahegelegenen, neu errichteten Gebäude installiert werden. Eine Ausnahme von dieser Solarpflicht besteht für Parkplätze, die unmittelbar an Fahrbahnen öffentlicher Straßen liegen. Weitere Informationen finden sich im Klimaschutzgesetz von Baden-Württemberg.
Quelle: Solar Cluster Baden-Württemberg e.V. Meitnerstr. 1, 70563 Stuttgart Mail: info@solarcluster-bw.de, www.solarcluster-bw.de
Solarpflicht Parkplätze in Nordrhein-Westfalen
Nach der Solarverpflichtung in Nordrhein-Westfalen ist es erforderlich, dass neue offene Parkplätze, die zu Nicht-Wohngebäuden oder gewerblichen Einrichtungen gehören und über mehr als 35 Parkplätze verfügen, mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet werden, sofern sie sich für die Nutzung von Solarenergie eignen. Die spezifischen Kriterien für eine solche Eignung und die Entscheidung darüber werden in der Landesbauordnung allerdings nicht näher spezifiziert. Diese Vorschrift ist anwendbar auf Parkplätze, für die seit dem 1. Januar 2022 eine Baugenehmigung beantragt wurde. Die Installation der Photovoltaik-Anlagen ist über den als geeignet angesehenen Parkflächen vorzunehmen. Ebenso anerkannt wie die Montage von Photovoltaik-Modulen ist die Errichtung von solarthermischen Anlagen zur Erzeugung von Wärme. Ähnlich wie in Baden-Württemberg, sind Parkplätze direkt neben Fahrbahnen von dieser Regelung ausgenommen. Weitere Einzelheiten dazu können in der Landesbauordnung von Nordrhein-Westfalen eingesehen werden.
Quelle: Landesverband Erneuerbare Energien NRW e.V.
Solarpflicht Rheinland-Pfalz
Das Landesgesetz in Rheinland-Pfalz verlangt ab dem 1. Januar 2023, dass neue Parkflächen, die für mehr als 50 Fahrzeuge ausgelegt und für die Nutzung von Solarenergie geeignet sind, mit Solaranlagen ausgestattet werden. Hierbei können sowohl Photovoltaik- als auch Solarthermieanlagen zum Einsatz kommen, wobei letztere nur bei nachgewiesenem Bedarf genutzt werden dürfen. Das Ministerium, das für Klimaschutz zuständig ist, behält sich das Recht vor, in Absprache mit anderen Fachbereichen zusätzliche Bestimmungen für die solareignungsfähigen Parkplätze festzulegen. Im Gegensatz zu den Regelungen in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg ist es in Rheinland-Pfalz nicht erforderlich, dass die Solaranlagen direkt über den Parkplätzen installiert werden. Die Anbringung der Anlagen auf nahegelegenen Außenflächen wird ebenfalls akzeptiert. Die installierten Solaranlagen müssen mindestens 60 Prozent der solareignungsfähigen Parkplatzfläche bedecken. Neue Parkplätze, die unmittelbar an öffentlichen Straßen liegen, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. Weitere Informationen können im Landessolargesetz Rheinland-Pfalz nachgelesen werden.
Quelle: Landesgesetz zur Installation von Solaranlagen Rheinland Pfalz
Solarpflicht in Schleswig-Holstein
Das in Schleswig-Holstein verabschiedete Energiewende- und Klimaschutzgesetz, welches die Verpflichtung zur Installation von Solaranlagen umfasst, betrifft alle nach dem 1. Januar 2023 neu errichteten offenen Parkplätze, die für die Nutzung von Solarenergie geeignet sind und mehr als 100 Parkplätze bieten. Das Ministerium, das für Energie und Klimaschutz verantwortlich ist, ist befugt, in Zusammenarbeit mit anderen Ministerien durch rechtliche Verordnungen detailliertere Vorgaben bezüglich der Anforderungen an die Beschaffenheit solcher Parkflächen zu erlassen. Dies beinhaltet auch Kriterien für die Eignung zur Solarnutzung. Sobald diese Bedingungen erfüllt sind, ist die Installation von Photovoltaik-Anlagen über den Parkflächen erforderlich. Als Alternative ist es möglich, die Solarpanels an den Außenflächen benachbarter Gebäude oder in unmittelbarer Nähe zu installieren. Zusätzlich besteht die Option, anstelle von Photovoltaik-Modulen eine solarthermische Anlage auf Dachflächen zur Wärmeerzeugung zu nutzen. Weitere Informationen hierzu bietet das Energiewende- und Klimaschutzgesetz von Schleswig-Holstein.
Quelle: Förderbank Schleswig Holstein
Solarpflicht Niedersachsen
In Niedersachsen existieren Parkflächen, deren Gesamtgröße zwischen 2100 und 2700 Hektar liegt. Würde man diese Flächen mit Photovoltaikanlagen abdecken, ließe sich eine Leistung von etwa 3 Gigawatt (GW) erreichen. Dies entspricht ungefähr der Photovoltaikleistung, die in den vergangenen 20 Jahren in Niedersachsen insgesamt installiert wurde. Die Nutzung dieser bereits versiegelten Flächen ist essentiell, um die Ausbauziele für solar erzeugten Strom zu erfüllen.
Außerdem tritt ab dem 1. Januar 2023 in Niedersachsen eine Vorschrift in Kraft, die vorsieht, dass neue Parkplätze und Parkhäuser mit mehr als 50 Parkplätzen mit Photovoltaikmodulen überdacht werden müssen (gemäß § 32a Abs. 3 NBauO).
Die Montage von Photovoltaikanlagen auf bestehenden Parkplätzen bietet diverse Vorteile: Die Anlagen produzieren Solarstrom, der beispielsweise in angrenzenden Gebäuden und Elektroladestationen direkt genutzt werden kann. Überschüssige Energie wird ins Stromnetz eingespeist und gemäß dem neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet. Weiterhin bieten die Überdachungen Schutz vor Witterungseinflüssen für die Fahrzeuge und sind gleichzeitig lichtdurchlässig.
Jedoch stehen in der praktischen Umsetzung verschiedene Fragen offen. Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen veranstaltet dazu eine Online-Veranstaltung, in der umfassende Informationen zu baurechtlichen Aspekten, Erfahrungen aus einem bereits realisierten Projekt sowie Überlegungen zur Ladeinfrastruktur in Verbindung mit Photovoltaikanlagen erörtert werden.
Quelle: Solarpflicht Niedersachsen
Solarpflicht Hessen
Die Beratungen im hessischen Landtag, die im Juli begonnen hatten, führten nun zur Verabschiedung eines neuen Energiegesetzes für das Bundesland. Ziel des Gesetzes ist es, Hessen bis 2045 klimaneutral zu gestalten, wobei dem Ausbau erneuerbarer Energien in der Gesetzesnovelle besondere Bedeutung zukommt. Als ein konkretes Ziel wird erstmals festgelegt, dass ein Prozent der Landesfläche Hessens für die Erzeugung von Solarstrom genutzt werden soll. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht das Gesetz vor, dass neue Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen sowie landeseigene Gebäude zukünftig mit Photovoltaikanlagen ausgerüstet werden müssen. Zusätzlich werden, um die Installation von Photovoltaikanlagen auf Reihenhäusern und Doppelhaushälften zu vereinfachen, die Mindestabstände zu benachbarten Dächern verringert. Dieser Beschluss wurde auch im September von der Bauministerkonferenz gefasst.
Quelle: Solarpflicht Hessen
Kommentar zum Potential von Parkplatz Solar
Das enorme, bisher ungenutzte Potenzial von Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen in Deutschland wurde auf dem 38. PV-Symposium 2023 in Bad Staffelstein/Deutschland deutlich. Fritz Haider vom Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme ISE präsentierte basierend auf Daten von OpenStreetMap, dass die Gesamtfläche der Parkplätze in Deutschland 47.060 Hektar umfasst, was nahezu 360.555 Parkplätzen entspricht. Gemäß dieser Analyse ergibt sich bei einer vollständigen Abdeckung dieser Flächen mit Photovoltaikanlagen und einem angenommenen spezifischen Jahresertrag von 930 Kilowattstunden pro Quadratmeter ein technisches Potenzial von etwa 59 GWp (Gigawattpeak) auf einer Fläche von 284 Quadratkilometern. Dies würde bedeuten, dass bei vollständiger Nutzung dieses Potenzials fast ein Viertel der von der deutschen Bundesregierung für 2030 angestrebten 215 GW installierter Photovoltaikleistung durch Parkplatz-Photovoltaik erbracht werden könnte.